Bislang konnten KritikerInnen der elektronischen Gesundheitskarte bei ihren ärztlichen Behandlungen einfach einen „papiergebundenen Anspruchsnachweis“ als Ersatz für eine elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Geregelt war dies im Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä; § 19, Abs. 3 und Anlage 4a). Mit Gültigkeit zum 01.01.2015 wurde diese Regelung ersetzt und ist nur noch im „Ausnahmefall“ zur Überbrückung, bis die Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, möglich.
Die bisherige Regelung sollte zwar nur im Einzelfall geschehen und wurde von den Krankenkassen verschieden umgesetzt, doch die Bundesregierung hat noch am 05.12.2014 der Linksfraktion die Gültigkeit grundsätzlich bestätigt (Nr. 11/236). Ob die neue BMV-Ä überhaupt gültig ist, wird derzeit noch geprüft.
„Viele Versicherte lehnen die eCard nach wie vor ab, weil sie verunsichert sind und zurecht Angst um ihre sensiblen Gesundheitsdaten haben“, sagt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Deswegen versucht DIE LINKE im Bund auch weiterhin die elektronische Gesundheitskarte zu stoppen und eine patientenorientierte Alternative zu entwickeln. Solange können wir vor Ort nur über die geänderte Situation hinweisen. Deswegen sollte wer ohne eCart zum Arzt gehen will unbedingt im Vorfeld bei seiner Krankenkasse prüfen, ob diese noch einen Anspruchsnachweis ausstellt.“
Als Argumente gegen die elektronischen Gesundheitskarte nennt DIE LINKE unter anderem die Kosten. „Wenn es um die anständige Bezahlung von Pflegekräften geht, wird jeder Cent zweimal umgedreht, doch für die eCard wurden bisher schon mehr als 1 Milliarde Euro ausgegeben - weitere Milliarden sollen folgen. Dabei kann die neue Karte bislang nichts, was nicht auch mit der alten Krankenversicherungskarte schon möglich gewesen ist“, erläutert Schultz, „Selbst das Foto auf der Karte ist völlig ungeeignet, um etwaigen Missbrauch zu verhindern, denn die Kassen prüfen die Lichtbilder gar nicht.“
Wichtiger ist den Linken aber der Datenschutz. „Mögliche nutzbringende Anwendungen sind weder konkretisiert, noch gibt es einen Fahrplan. Aber die Patientendaten sollen irgendwann in einem riesigen Daten-Pool zusammengefügt werden und so auf Knopfdruck abrufbar sein. Das weckt Begehrlichkeiten bei der Wirtschaft, sowohl um eigene Arbeitnehmer auszuwerten, als auch um die Daten fürs Marketing zu benutzen. Und wenn es keinen legalen Weg geben wird an die Informationen zu kommen, dann sind immer noch illegale Wege möglich. Der Schutz dieser höchst sensiblen Gesundheitsdaten ist eine Mammutaufgabe, die wir uns ohne erkennbaren Nutzen aufbürden“, warnt Schultz.
Als Alternative nennt DIE LINKE mobile, verschlüsselte Speichermedien wie sie schon heute in einigen Regionen erfolgreich getestet werden. Diese kosten vergleichsweise wenig und sorgen dafür, dass alle Daten stets in der Hand der PatientInnen verbleiben. Diese können so allein entscheiden, welcher Arzt was einsehen darf und welcher nicht. Auch der Organspendeausweis muss nicht in Form einer eCard mit sich getragen werden, bislang reichte auch ein kleines Kärtchen im Portemonnaie.