Die CDU will mit einem Antrag zum Pahlkebad die 10m Plattform der Sprunganlage außer Betrieb nehmen und dafür die "nichtkritische Wasserfläche" für den Nichtschwimmer Bereich vergrößern. Dadurch würde gleichzeitig auch der Tiefste Punkt zum Tauchen (z.B. DLRG Abzeichen) wegfallen. Als Begründung nennt die CDU, dass durch eine derzeit geplante Erhöhung des Wasserspiegels der Turm für die 10m Höhe keine zulassung mehr hat. Zitiert werden aber Regeln des DSV die für nach 1991 gebaute Sprunganlagen gelten.
DIE LINKE. Mönchengladbach hat mit dem DSV gesprochen und herausgefunden, dass es Bestandsschutz gibt, wenn auf den einbau der Finnischen Rinne verzichtet wird. Ob eine Wettkampfzulassung auch mit Finnischer Rinne möglich ist konnte noch nicht Abschließend geklärt werden.
Wenn der Rat jetzt entscheidet, dann handelt er nach der Meinung der Fraktion DIE LINKE. grob Fahrlässig. Zu einer Entscheidungsfindung müssen erst alle Fakten geklärt sein. Sollte sich daraus ergeben, dass es entweder Finnische Rinne oder Turm geben kann, dann ist das eine Frage zu der die Bürgerinnen Informiert und Angehört werden müssen.
Sollte dieser Weg so keine Mehrheit finden, würde DIE LINKE. Mönchengladbach zugunsten der Alleinstellungsmerkmale des Pahlkebad (10m Turm und Tauchtiefe) abstimmen.
Deswegen wird folgender Gegenantrag zur CDU gestellt:
Antrag
1) Die Fraktion DIE LINKE. MG beantragt Vertagung des von der CDU gestellten Antrages.
2) Die Verwaltung Prüft bis zum Januar, unter welchen Bedingungen die 10m Plattform der Sprunganlage noch eine Wettkampfzulassung hat oder neu erhalten kann. Dabei soll sowohl die Konsequenz aus der Anhebung des Wasserspiegels für die Finnische Rinne berücksichtigt werden, als auch die Deckenhöhe.
3) Die Verwaltung beruft im Januar nach dem Vorliegen der Fakten von Punkt 2 eine Bürgerversammlung zu dem Thema ein.
Begründung:
Nach den Regeln des DSV und mit Rücksprache mit dem DSV gelten die von der CDU genannten Regeln, die einer Wettkampfzulassung der 10m Plattform entgegenstehen, nur für nach 1991 gebaute Sprunganlagen. Demnach würde eine Denkmalgerechte Sanierung nichts an der Zulassung verändern. Jedoch könnte die Anhebung des Wasserspiegels eine Neubau ähnlichen Maßnahme sein, die eine Neuzulassung erfordert.
Das bisherige Pahlkebad hatte zwei Alleinstellungsmerkmale, die es zu erhalten gilt:
- einen 10m Sprungturm
- eine Wassertiefe die das DLRG Rettungsschwimmer Abzeichen Gold zulässt
Der Einbau der Finnischen Rinne ist eine begrüßenswerte Maßnahme. Ob und in wieweit jedoch diese Maßnahme den Alleinstellungsmerkmalen und vor allem der Wettkampf Zulassung entgegen steht muss vor einer Entscheidung abschließend geklärt sein.
Sollte die Finnische Rinne dem bisherigen 10m Turm unbrauchbar machen, ist es fraglich ob noch von Denkmalgerechter Sanierung gesprochen werden kann. Zumindest aber haben die BürgerInnen ein Anrecht über solch gravierenden Änderungen Informiert und Angehört zu werden.
Sollte sich aber herausstellen, dass trotz Finnischer Rinne eine Wettkampfzulassung möglich ist, würde der Rat heute fahrlässig und übereilt entscheiden.
Durch die Nennung des Zeitpunktes Januar, hat die Verwaltung genug Zeit die Fakten zu prüfen. Die Planungen für die Sanierung werden jedoch nur sehr geringfügig verzögert, da zwischen den Feiertagen die Arbeiten eh ruhen.
Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, wird sich DIE LINKE für die Alleinstellungsmerkmale 10m Turm und Wassertiefe entscheiden. Auch unter der Bedingung, dass der Turm ggf. nur noch als 9,60m Turm dem Ergebnisfaktor dient.