24. September 2019   Aktuelles - Allgemeines
„share2drive“: Oppositionsparteien klagen auf Akteneinsicht

Die Fraktionen von FPD, Grünen und Linken im Stadtrat haben jetzt Klage eingereicht  im Verfahren der rechtswidrigen NEW-Beteiligung an der „share2drive“, dem Entwickler des E-Autos „Sven“. Die Oppositionsparteien, vertreten durch den Münsteraner Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler, machen ihr Recht auf weitergehende Akteneinsicht geltend, um endlich aufzuklären, wie es zum Kauf der Geschäftsanteile an der „share2Drive“ durch die NEW AG kommen konnte. Aus Sicht der Opposition, die sich bei ihrer Klage auf Paragraf 55 Abs. 4 Satz1 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung beruft, bestehen keine Regelungen, das Akteneinsichtsrecht in dieser Sache zu beschränken oder auszuschließen.

 

Das sieht die Stadtverwaltung um Oberbürgermeister Hans-Wilhelm Reiners (CDU) - noch - anders: Sie hatte den drei Fraktionen bislang  Akteneinsicht in den Teil der Dokumente verweigert, die die Kommunikation mit der NEW AG betreffen und die Aufschluss geben könnten in der insbesondere für die Ratsmehrheit von CDU und SPD so misslichen Angelegenheit. Angeblich stehe dem das Aktienrecht entgegen, da Aufsichtsrats­mitglieder ja einer besonderen Verschwiegenheit unterlägen.

 

Die Opposition indes macht geltend, sie verlangte keine Berichte der Aufsichtsratsmitglieder, sondern nur Einsicht in die Unterlagen. „Wir nehmen mit unserem Akteneinsichtsrecht eine Kontrollfunktion wahr“, stellt Grünen-Fraktionschef Karl Sasserath fest. Die Kontrolle der Verwaltung durch Einsicht in die Akten diene der Gewährleistung des Demokratieprinzips. Die Einschränkung der Kontrolle gegenüber Aktiengesellschaften gelte nicht für die Stadtverwaltung, die vom Rat sehr wohl kontrolliert werden dürfe und im Sinne der Demokratie auch müsse.

„Wir können auch nicht nachvollziehen, warum wir genau in die Teile des Schriftverkehrs keine Einsicht bekommen, die erklären müssten, wie es zu der widerrechtlichen Beteiligung kommen konnte. Als Mitglieder des Rates vertreten wir schließlich die Bürgerinnen und Bürger, denen die NEW AG mehrheitlich gehört “, ergänzt Nicole Finger, deren Appell an Aufsichtsrat und Vorstand der NEW AG, in Abstimmung mit der Gesellschafterversammlung freiwillig Transparenz in diesen Vorgang zu bringen, nicht gefolgt worden war.

Zum Hintergrund: Die NEW hatte sich im Juni 2018 mit 2,5 Millionen Euro an der „Share2Drive“ beteiligt, dem Entwickler des E-Autos, das vor allem beim Carsharing zum Einsatz kommen soll. Für die Beteiligung an der „Share2Drive“  hätte die NEW laut Gemeindeordnung zwingend die Zustimmung des Stadtrates benötigt und die Bezirksregierung Düsseldorf als Kommunalaufsicht einschalten müssen, dieses aber unterlassen. Das millionenteure Engagement der NEW bei der „share2Drive“ war somit widerrechtlich. OB Reiners hatte zwar einen Verstoß der Beteiligten gegen Paragraf 108 der Gemeindeordnung NRW eingeräumt, aber unter Berufung auf eine Einschätzung des städtischen Rechtsamts abgelehnt, den Fraktionen von FDP, Grünen und Linken Einsicht in die Korrespondenz und die Aktennotizen im Schriftverkehr zwischen Stadtverwaltung, Bezirksregierung Düsseldorf und der NEW AG  zu gewähren.

„Warum sich die Stadtverwaltung in dieser Sache so sperrt, können wir einfach nicht nachvollziehen. Es muss doch darum gehen, das Vertrauen der Öffentlichkeit zurück zu gewinnen, weswegen größtmögliche Transparenz die richtige Antwort wäre“, moniert Torben Schultz (Linke). Immerhin hätte die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Schreiben vom 28.01.19 ja sehr deutlich gemacht, dass die Beteiligung der NEW AG gegen geltendes Recht verstößt.

„Herr Reiners sollte sich in seiner Funktion als Verwaltungschef für eine größtmögliche Transparenz in der Angelegenheit einsetzen“, meint Karl Sasserath. Es sei nun höchste Zeit, die für die Misere verantwortlichen Personen auszumachen, um die notwendigen politischen Konsequenzen ziehen zu können.

 


Die vorherigen Veröffentlichungen zum sogenannten #SVENgate finden sie hier.

 

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