05. November 2019   Aktuelles - Allgemeines
Update: Beschlussfassung Verwarngeldkatalog?

Die mags kündigte seit einiger Zeit mit der gelben Karte die neuen, erhöhten Bußgelder für die wilde Entsorgung von Müll an. Nun gibt es die rote Karte und die neuen Gebühren werden erhoben. Ohne Frage ist der illegal entsorgte Müll von der Zigarettenkippe bis hin zu ganzen Wagenladungen am Bahndamm ein zu bekämpfendes Übel. Allerdings muss es dann natürlich auch ausreichend Mülleimer im öffentlichen Raum geben. Doch davon ab, haben andere Städte die Gebühren politisch beschlossen. Anders in Mönchengladbach. Ein Grund mal nachzufragen.

Sehr geehrter Herr Reiners,

der Verwarngeldkatalog MG von 2015 mit Nachtrag aus 2019 ist hier abzurufen:
https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/user_upload/Amt32/321/Verwarnungsgeldkatalog_Stand_22.07.2019.pdf

Der Nachtrag dürfte aufgrund der Änderung des Landes NRW zustande gekommen sein, wo der Bußgeldkatalog höhre Strafen für illegal entsorgten Müll vorschlägt. Bericht dazu u.a. hier:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/bussgeldkatalog-nrw-heinen-esser-100.html

Zu dem ganzen Katalog in MG und auch zum Nachtrag konnte ich keinen politischen Beschluss finden. Weiter konnte ich seit Amtablatt Nr. 17 vom 30.6.2019 keine Bekanntmachung des Nachtrag des Verwarngeldkatalog finden.

Anders anscheinend in Krefeld, hier eine Vorlage zu diesem Bereich:
https://ris.krefeld.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcPgoCNltN-1doPoxhy_wYhgUexpeY30vPOCpgndnOf9/Verwaltungsvorlage_6840-19-1_-_1._Nachtrag.pdf

Es gab also eine Beschlussfassung und eine Veröffentlichung.

Aus diesem Grund frage ich:

Warum erfolgte im konkreten Fall des Verwarngeldkatalog weder eine Beschlussfassung noch eine Veröffentlichung? Und grundsätzlich frage ich, wann kann die Verwaltung Satzungen, Verordnungen und ähnliches selber abändern, wann bedarf es einer Beschlussfassung der politischen Gremien und wann ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt nötig?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Update: Die Antwort gibt es hier als PDF.

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