Am 04.12.2019 hatte der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden einstimmig die Verwaltung beauftragt, ein Rederecht für Antragstellende zu prüfen. Seit dem gab es keine Informationen, deswegen sieht DIE LINKE die Zeit gekommen, direkt zur konstituierenden Sitzung des Rates am 04.11.2020 einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung einzubringen. „Wir wollen aber nicht nur das Rederecht, sondern auch mehr Verbindlichkeit bei der Einbringung von Anträgen“, sagt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „In der Vergangenheit sind teils sechs Monate zwischen Einreichung und Behandlung im Ausschuss vergangen. In einem Fall war der Bürger*inantrag dadurch hinfällig, weil der Rat zwischenzeitlich einen Beschluss ohne Wissen der Anregung gefasst hatte. Auch so etwas trägt zur Politiker*innenverdrossenheit bei.“
Die CDU und SPD hatten vor einem Jahr vor allem Bedenken vor Missbrauch „etwa durch Massenpetitionen oder querulatorische Eingaben bzw. Wortbeiträge“[1]. Die Linksfraktion hält es für falsch, den Bürger*innen so etwas pauschal und im Vorfeld zu unterstellen, und verweist für den Fall der Fälle auf die Anträge zur Geschäftsordnung nach §8 (2). „Mit Redezeitbegrenzungen und notfalls Schließung der Redeliste, bis hin zum Schluss der Beratung, lässt sich auf jedes denkbare Problem reagieren“, erklärt Schultz.
DIE LINKE ist sich sicher, dass durch ihre zwei Vorschläge ein großer Schritt gemacht wird, um aus dem Ausschuss für Anregungen- und Beschwerden einen echten „Bürger*innenausschuss“ zu machen, der den Bürger*innen die Gelegenheit bietet, ihre Ideen persönlich vorzutragen und mit den Ausschussmitgliedern sowie Vertreter*innen der Stadtverwaltung zu erörtern.
Den Antrag zum Rederecht im Ausschuss für Anregung und Beschwerden gibt es hier.
Fußnote(n):
1: Artikel auf MG-Heute, der den kompletten Antragstext beinhaltet aus dem das Zitat stammt.