Als Anfang April bekannt wurde, dass der in Viersen lebende und in Mönchengladbach arbeitende Daouda Guilavogui abgeschoben werden soll, gab es etliche Solidaritätsbekundungen und Hilfsangebote. Auch der Mönchengladbacher Oberbürgermeister Felix Heinrichs schaltete sich ein. Erreicht werden konnte nur eine kurzwährende Aussetzung der Abschiebung bis zum Sommer. DIE LINKE wollte es dabei nicht belassen und bat Herrn Heinrichs die lokale Härtefallkommission einzuberufen, dabei war sehr wohl bekannt, dass formal die Viersener Behörden zuständig sind. Dass sich der Oberbürgermeister nun aber auf dieser Formalie ausruht und die Härtefallkommission sich nicht mit diesem Fall befassen soll, enttäuscht die Linken Ratsfrau Lisa Schmerl: „Wir haben klare Anregungen gegeben, wie wir uns über den Petitionsausschuss und die Härtefallkommission des Land NRW Gehör verschaffen könnten. Unserer Meinung nach sind noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden, um einem in Mönchengladbach Beschäftigten Menschen eine Zukunftsperspektive zu eröffnen. Unsere Verantwortung darf nicht bei der Zuständigkeit des eignen Ausländeramtes enden, denn Solidarität kennt keine Stadtgrenzen.“
Herr Heinrichs wird die Härtefallkommission zwar nun in den kommenden Monaten einberufen, schreibt aber in seiner Antwort an DIE LINKE bezüglich des Fall Daouda Guilavogui: „[...]Die hiesige Härtefallkommission berät nur Fälle von Personen, die in Mönchengladbach leben. Das Beratungsergebnis soll unserer Ausländerbehörde als Entscheidungshilfe bei Tatsachenfeststellungen und Ermessensentscheidungen dienen.[...]“[1]. Frau Schmerl weist darauf hin, dass diese enge Auslegung Ende 2013 geändert wurde, seit dem sieht die Geschäftsordnung in §1(2) den Aufgabenbereich wie folgt vor: „Neben der Beratung von Härtefällen befasst sich die Kommission mit allgemeinen ausländerrechtlichen Fragestellungen, insbesondere von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Zu einem entsprechenden Informationsaustausch soll die Kommission zweimal jährlich tagen.“[2]
„Ob wir den Fall nun als allgemeine Fragestellung definieren oder als Beratung sei mal dahingestellt. Fakt ist, dass die Geschäftsordnung keine Örtliche Bindung vorsieht“, stellt Schmerl klar, „Schicksale von Menschen mit Fluchthintergrund sind immer individuell und so muss auch Unterstützung an diese Individualität angepasst werden. Herr Heinrichs öffentlichkeitswirksame Einschaltung im Frühjahr hat ein bisschen Aufschub ermöglicht. Wenn es unserem Oberbürgermeister tatsächlich ernst ist mit der Unterstützung des Herrn Guilavogui, dann hat er jetzt die Möglichkeit aktiv zu werden. Es macht nun mal einen Unterschied, ob sich nun einzelne Personen an das Land wenden oder ob ein offiziell vom Rat eingerichtetes Gremium dies tut. Wir fordern Herrn Heinrichs deswegen erneut auf, die Kommission schnellstens einzuberufen und auch die Zukunftsperspektive des Herrn Daouda Guilavogui behandeln zu lassen.“
Fußnote(n)/Quelle(n):
1: Anfrage zur Härtefallkommission und Antwort des Oberbürgermeister.
2: Geschäftsordnung der Härtefallkommission.