In der vergangenen Woche beschloss der Landtag NRW das Inklusionsgesetz. Ab Sommer 2014 haben somit Eltern ein Recht ihre behinderten Kinder in eine Regelschule anzumelden. Damit setzt die Landesregierung die UN-Charta von 2006 um, die besagt, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Teilnahme an allen gesellschaftlichen Prozessen und Bereichen haben. Dies gilt insbesondere für den Bereich Bildung.
Alles im Allem, so Johannes Frommen, Mitglied im Schulausschuss, ist das neue Gesetz bezüglich Finanzierung und Personalbereitstellung völlig ungenügend.
So könnte die Inklusion zum Scheitern gebrach werden.
Alle sind sich einig, dass Inklusion notwendig ist. Dies gilt für die Landespolitik, wie auch für die Schulpolitiker/innen der Stadt Mönchengladbach.
Was die Finanzierung und praktische Umsetzung angeht, so gibt es erhebliche Mängel. Das Land hat ein Gesetz verabschiedet, ohne die Kassenlage der Kommunen zu betrachten, so Johannes Frommen, Mitglied im Schulausschuss der Stadt Mönchengladbach.
Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, da die Umsetzung der Inklusion in organisatorischer und damit auch finanzieller Hinsicht ausschließlich eine Sache der Kommunen ist.
Unklar ist ebenso, mit welchem Personal die Inklusion in allen Schulformen umgesetzt werden soll. Nach Angaben der GEW in Nordrhein-Westfalen fehlen mindestens 9000 Lehrkräfte.
Kommunale Spitzenverbände sowie Lehrerverbände beklagen in einer gemeinsamen Erklärung zum Gesetzesvorhaben, dass gesetzliche Standards und verlässliche Strukturen für genaue Schulentwicklungspläne fehlen.
Für Mönchengladbach bedeutet dies, dass die Finanzierung für Umbaumaßnahmen, um Barrierefreiheit zu ermöglichen, völlig ungeklärt ist.
Das neue Gesetz auf sehr wackeligen Füßen, so Frommen. Die Landesregierung müsse hier dringend nacharbeiten, denn Inklusion ist ein Menschenrecht.