Die Richtlinien für die Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 Sozialgesetzbuch II sind jetzt seit über 10 Jahren unverändert in Kraft. Seit 2005 belaufen sich die von dem Jobcenter und dem Amt für Grundsicherung anzuerkennenden angemessenen Kosten der Unterkunft unverändert auf 5,11 Euro pro qm.
Die Neuordnung der KdU wurde schon Ende 2014 von der Verwaltung zugesagt. Im Herbst letzten Jahres hieß es dann mensch wolle noch die Neuherausgabe des Mietspiegels der Stadt abwarten. Mal davon abgesehen davon, dass der Mietspiegel als Datengrundlage allein nicht ausreicht, da er nur die Preise für Bestandsmieten widerspiegelt, verschleppt die Stadt die Neuordnung nun seit eineinhalb Jahren. Somit ist sie längst fällig und die Stadt hinkt ihrer Verpflichtung hinterher. Die heute gültige KdU Richtlinie der Stadt hat sich im Wesentlichen seit 2005 nicht geändert. Lediglich die Angleichung der qm-Zahl an die Zahl der Wohngeldtabelle wurde seitdem verändert und die Zahl der angemessenen qm um 5qm erhöht, sodass heute beispielsweise nicht mehr 45 qm als angemessen für eine Einzelperson gelten sondern 50qm.
Seitdem haben sich auch in unserer Stadt die Verhältnisse stark verändert - die Preise haben sich weiterentwickelt und die Zahl der Sozialwohnungen hat sich in dieser Zeit deutlich reduziert. Auch wenn die Bestandsmieten nicht allzu weit von den jetzigen angemessenen Mietkosten entfernt sind, so ist es doch fast unmöglich zu den Preisen, die die KdU vorgibt eine Wohnung zu finden. Die Angebotsmieten liegen durchweg über den angemessenen KdU Preisen. Der letzte Wohnungsmarkt- Beobachtungsbericht der Stadt spricht vor allem davon, dass die Zahl der zu den angemessenen Preisen angebotenen Kleinwohnungen bis 50 qm nicht ausreichen. Auch Wohnungen für Familien mit zwei und mehr Kindern sind zu angemessenen Preisen kaum ausreichend vorhanden.
Der sozialpolitische Sprecher der Partei DIE LINKE. Hartmut Wessels sagt zu dieser Problematik: "Die Zahl der preisgebundenen Sozialwohnungen in Mönchengladbach nimmt seit Jahren kontinuierlich ab. Allein in den letzten fünf Jahren sank sie auf unter 9000. Gleichzeitig hat sich die Zahl der SGB II Empfänger nur unwesentlich verändert und liegt bei ca. 18.000 Bedarfsgemeinschaften. Darüber hinaus sind noch tausende weitere Menschen mit niedrigen Einkommen auf preisgünstige Wohnungen angewiesen. Deshalb ist eine Angleichung der angemessenen Preise für Wohnraum seit Jahr und Tag überfällig. Deshalb haben wir nun im Rat der Stadt einen Antrag gestellt im Oktober ein Konzept vorzulegen wie die KdU mit einem schlüssigen Konzept, welches auch von den Gerichten anerkannt wird. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Berücksichtigung des sogenannten Bielefelder Modells, das auch die Einbeziehung von energiesanierten Wohnraum und die Berücksichtigung der Tatsache das gerade bei Kleinwohnungen der qm Preis häufig höher liegt als bei größeren Wohnungen "
Entscheidend bei der Neuordnung der KdU ist aus Sicht der LINKEN auch, dass das Konzept für eine neue Regelung vor allem auch schlüssig ist. In der Vergangenheit sind viele Konzepte von den Sozialgerichten abgelehnt worden da aus deren Sicht keine Schlüssigkeit gegeben war.
Deshalb soll die Untersuchung alle Wohnungsangebote der letzten vier bis acht Quartale umfassen - einbezogen werden können die Bestandsmieten und der Mietspiegel. Auch die Zahlen des letzten Wohnungsmarkt-Beobachtungsberichtes von 2014 können noch einbezogen werden. Ältere Daten – auch die Zahlen der Wohnungsmarkt-Beobachtungsberichte vor 2014 – eignen sich nicht mehr zur Ermittlung neuer angemessener Wohnungsmieten, da diese Zahlen aufgrund des Alters nicht mehr den heutigen Verhältnissen entsprechen. Jedes dieser Segmente allein ist aus unserer Sicht nicht ausreichend für ein schlüssiges Konzept! Die Angemessenheit einer Wohnung wird nach: Physische Angemessenheit (Größe),Qualitative Angemessenheit (Qualität), Angemessenes Marktsegment (z.B. unteres Drittel),und räumliche Angemessenheit (Lage)ermittelt. Besonders berücksichtigt werden müssen aus Sicht der Linken bei der Untersuchung die höheren qm - Preise bei Kleinwohnungen und die unterschiedliche Energiebilanzen von sanierten und nicht sanierten Wohnungen.
Das Konzept sollte mit den Kräften der Verwaltung erstellt werden – auf Fremdvergaben ist nach Ansicht der LINKEN zu verzichten. Abgesehen davon dass in dieser Stadt bereits eine Reihe von Untersuchungen von teuren Fremdfirmen zur Wohnungsfrage vorliegen, ergibt sich die Frage des Verzichtes auf eine Fremdvergabe aus der Tatsache, dass die Zahl der dafür in Frage kommenden Firmen recht gering ist und die Erfahrungen aus diversen Sozialgerichtsurteilen belegen, dass auch eine Fremdvergabe nicht davor schützt keine Schlüssigkeit inne zu haben. Die Anzahl der Zurückweisungen bei Konzepten durch die Sozialgerichte sind bisher sowohl bei Fremdfirmen als auch bei Eigenerstellungen der Verwaltungen gleichermaßen recht hoch.