Hartz IV Empfänger werden weitere 1 1/2 Jahre auf höhere Angemessenheitsgrenzen beim Wohnraum warten müssen.
Am 24.05.2016 beschäftigte sich der Sozialausschuss mit der Frage des angemessenen Wohnraums für Hartz IV- und Grundsicherungs- Empfänger nach § 22 SGB II. Dieser Antrag wird nun noch im Hauptausschuss und im Rat beraten.
Nachdem seit 2005 der Quadratmeterpreis für angemessenen Wohnraum nicht mehr angepasst worden ist, forderte die Fraktion der Partei DIE LINKE. nun endlich die Neuordnung der KdU (Kosten der Unterkunft) ein. Obwohl bereits seit 2014 bekannt ist, dass die Zahl der angebotenen Wohnungen mit angemessenen Preisen gerade auch für alleinstehende Personen sowie für Familien mit 2 und mehr Kindern nicht ausreicht, hat der Sozialausschuss den Antrag abgelehnt.
Begründet hat Herr Houben (Leiter des Dezernates für Soziales und Wohnen) das damit: "Die Stadt hat kein kompetentes Personal dafür und kann auch aus dem Baudezernat nicht 6 Personen abstellen, da für die Entwicklung eines schlüssigen Konzeptes mit einem halben Jahr gerechnet werden müsse. Deshalb ist die Vergabe an eine Fremdfirma notwendig zumal wir Rechtssicherheit brauchen." Seit 2012 weiß man jedoch in der Stadtverwaltung laut Aussage von Herrn Houben, "dass das in Mönchengladbach angewandte Konzept zu den Kosten der Unterkunft den Kriterien der Urteile der Sozialgerichte zur Schlüssigkeit nicht standhält."
Der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der Linken Hartmut Wessels sagte zu diesem Skandal:
"Seit 2012 ist der Stadt bekannt das sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt insbesondere bei bezahlbaren Wohnungen für Alleinstehende und Familien mit 2 und mehr Kindern im Sozialleistungsbezug immer weiter zuspitzt. Man hat das Problem also dreieinhalb Jahre vor sich her geschoben - mit der Fremdvergabe sollen nun noch weitere eineinhalb Jahre für Ausschreibung und Erstellung eines Konzeptes ins Land gehen bevor sich wenigstens kleine Verbesserungen der Situation ergeben können. Das zeigt nach meiner Ansicht, das trotzt aller sozialer Rhetorik in Verwaltung und seitens der Großen Koalition diesen Herren und Damen im Grunde die Sorgen und Nöte der Menschen nicht wirklich am Herzen liegen. Man verschleppt das Problem weiter, offensichtlich in der Hoffnung, dass die auf der Bundesebene angestrebte Pauschalierung der Kosten der Unterkunft sich bis dahin durchgesetzt hat."
In unserer Stadt leben viele bedürftige Menschen. Laut Aussage der Verwaltung in Wohnungen bei denen eine Differenz zwischen tatsächlicher und anerkannter Miete (Grundmiete ohne Heiz- und Nebenkosten) festzustellen ist. Dementsprechend wird vom Jobcenter in 3234 Leistungsfällen die tatsächliche Miete auf die angemessene Miete gekürzt. Da dann der Restbetrag aus dem Regelsatz bezahlt oder in eine preisgünstigere Wohnung umgezogen werden muss, wird hier eine Kürzung der Kosten des Lebensunterhaltes die ohnehin nur bei 400;00€ monatlich liegen durch die Hintertür vorgenommen, die in den meisten Fällen zwischen 0,00€ und 150,00€ - aber auch in einigen wenigen Fällen teilweise bis zu 300€ - betragen können. (Quelle: Beantwortung einer Anfrage der Grünen an das Dezernat für Soziale und Wohnen vom 23.5.2016).
Wenn dann noch dazu kommt, dass nach einer Auswertung der Stadt seit Frühjahr 2012 die Zahl der angebotenen Mietwohnungen von 2044 auf 1008 im Herbst 2015 zurückgegangen ist und die Zahl der angebotenen Wohnungen bis 5,11 € im gleichen Zeitraum von 663 auf 141 geschrumpft ist wird deutlich wie dringend eine möglichst schnelle Angleichung der KdU an diese Realitäten geboten ist. Dazu kommt auch dass im Rahmen der behördlichen Praxis für nötige Umzüge und der sich daraus ergebenden Kosten seit Jahren nur noch Darlehen vergeben werden und sich somit eine weitere Kürzung der Kosten des Lebensunterhaltes für viele LeistungsempfängerInnen ergibt. Im Jahr 2015 lag die Summe der Darlehen die aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt zurückgezahlt werden müssen bei über 4.000.000 €, sodass zusätzlich zu den Wohnungsproblem für viele dieser Menschen auch eine hohe zusätzliche Verschuldung kommt.
In der oben genannten Antwort auf die Anfrage wird bestätigt, dass der Themenbereich KdU vermehrt Bestandteil sozialgerichtlicher Verfahren ist. Das KdU Konzept der Stadt wurde zwischenzeitlich von Sozialgerichten einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen - zuletzt im Herbst 2015. Daraus ergibt sich dass das Mönchengladbacher Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes als nicht schlüssig einzustufen ist.
Somit fasst Hartmut Wessels abschließend zusammen: "Ein umso größerer Skandal ist es wenn in dieser bekannten Situation Herr Bonin seines Zeichens technischer Beigeordneter der Stadt öffentlich erklärt, in unserer Stadt gäbe es genügend bezahlbare Wohnungen. Das zeugt entweder von eklatanter Unkenntnis der wirklichen Bedingungen in unserer Stadt, oder ist eine bewusste Lüge. Die Hartz-Gesetze legen schon Sätze unterhalb einer Existenzsicherung mit gesellschaftlicher Teilhabe fest. Es wäre menschenverachtend nun auch noch auf der anderen Seite nötige Ausgaben nicht in der realen Höhe anzuerkennen.“
DIE LINKE. fordert die Verwaltung und die Große Koalition zu einem Umdenken bis zur nächsten Ratssitzung auf, um unverzüglich eine deutliche Verbesserung der KdU in Angriff nehmen zu können.
Weitere Informationen:
KDU-Richtlinien für Mönchengladbach vom 18.10.13 - Punkt 7, Seite 8, 1. Absatz: Hier wird explizit mitgeteilt, dass für Ein- und Zweipersonenhaushalte nicht genügend Wohnraum im unteren Preissequment vorhanden ist.
http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-M-nchengladbach---18.10.2013.pdf
Konzept zur Angemessenheit der Unterkunftskosten vom 25.05.2012 belegt, dass eine jährliche Forschreibung stattfinden soll.
http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/SK-KDU-M-nchengladbach---25.5.2012.pdf