Immer wieder beklagen Hartz IV-Leistungsbezieher den Verlust eingereichter Unterlagen beim Jobcenter. In der Sozialberatungsstelle der Linkspartei auf der Hauptstraße 2 in 41236 Mönchengladbach war dies in den letzten Monaten Thema, da teilweise „Kunden“ des Jobcenters Unterlagen bis zu drei Mal eingereicht hatten. Es gibt zwar kein normiertes Recht auf einen Anspruch auf Eingangsbestätigung, aber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG v. 08.10.1974 - BVerfGE 2 BvR 747/73) lässt sich ein Anspruch auf eine Eingangsbestätigung aus dem Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren ableiten.
„Das einreichen von Unterlagen ist elementar für stattzugebende Leistungen. Immer wieder wird es Menschen im Jobcenter verweigert, die Abgabe von Unterlagen zu dokumentieren. Aus diesen Unterlagen leiten sich die zu gewährenden Leistungen ab und es ist unverständlich das sich Mitarbeiter der Jobcenter weigern, eine solche Abgabe von Unterlagen in der Behörde selber zu bestätigen. Auf dem Postweg kann sicherlich schon mal etwas verloren gehen, aber doch nicht bei der persönlichen Einreichung vor Ort.“ sagt Mario Bocks, Mitarbeiter der Sozialberatung der Linkspartei und Ratsherr der Stadt Mönchengladbach.
Da die Bundesagentur mit Weisung 201806011 vom 20.06.2018 befürwortet hat, „die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge“ zu erteilen, stellt sich die Frage, warum das nicht umgesetzt wird. Diese Weisung betrifft auch Änderungsmitteillungen und einzureichenden Unterlagen nach Mitwirkungsaufforderungen.
„Verlorene Unterlagen sind generell ein großes Problem im Bereich von Hartz IV. Das betrifft nicht nur Mönchengladbach, aber zumindest können wir hier im Bewusstsein des vorhandenen Problems darauf hinwirken, dass man den Eingang von Unterlagen doch bestätigen sollte“, sagt auch Hartmut Wessels, Mitglied in der Jobträgerversammlung der Stadt und Mitarbeiter in der Sozialberatung.
DIE LINKE. wird in der nächsten Sitzung der Jobträgerversammlung dieses Problem ansprechen und auf die Weisung der Bundesagentur hinweisen.