Die Fraktion der Partei DIE LINKE kritisiert die fehlende Umsetzung der seit dem 1.1.2010 durch die Landesregierung geänderten Wohnraumnutzungsbestimmungen durch die Verwaltung.
In einem Brief an den Beigeordneten Dr. Schmitz fordert die Fraktion zur Vermeidung von Nachteilen für die Betroffenen ein sofortiges Handeln.
„Angesichts der erheblichen materiellen Nachteile, die den LeistungsbezieherInnen entstehen können, hat die Fraktion kein Verständnis dafür, dass die Umsetzung auf die lange Bank geschoben wird.“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Helmut Schaper.
Des weiteren hat die Fraktion einen Brief an den Leiter der ARGE, Herrn Klaus Müller geschickt mit der Bitte, seinerseits tätig zu werden, um materielle Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden.
Nach den neuen Nutzungsbestimmungen erhöht sich die als angemessen geltende Wohnungsgröße für eine alleinstehende Person von 45 qm auf 50 qm und für einen zwei Personenhaushalt von 60 qm auf 65 qm. Für jede weitere Person im Haushalt um zusätzlich 15 qm. Damit würden sich auch die angemessenen monatlichen Mietobergrenzen um 26 EUR je 5 qm erhöhen. Ebenso wirkt sich die Regelung erhöhend auf die angemessenen Heizkosten aus.
Aus Sicht der Fraktion sind von daher alle Umzugsaufforderungen wegen nicht angemessener Wohnungsgröße bzw. Wohnungsmieten sofort zu stoppen und gemäß den neuen Wohnraumnutzungsbestimmungen zu überprüfen. Das gleiche gilt für Kürzungen der Energiekosten. Falsche Bescheide sind rückwirkend von Amtswegen zu korrigieren. Ferner müssen alle Umzugswünsche auf Grundlage der neuen Bestimmungen entschieden werden.
Brief an die Stadt: Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW
Hallo Herr Dr. Schmitz!
Ich beziehe mich auf die Antwort von Herrn Houben vom 11.2.2010 auf meine an Sie gerichtete Anfrage vom 8.2.2010 bezüglich der zum 1.1.2010 geänderten Wohnraumnutzungsbestimmungen.
Gemäß der Antwort von Herrn Houben ist die neue Regelung bisher noch nicht umgesetzt worden.
Die Fraktion der Partei DIE LINKE sieht in der fehlenden Umsetzung die Gefahr von materiellen Nachteilen für die LeistungsbezieherInnen.
Aus unserer Sicht müssen zur Vermeidung von Nachteilen folgende Punkte sicher gestellt werden:
- Alle Umzugsaufforderungen der ARGE sind sofort zu stoppen. Die angemessenen Wohnungsgröße muss gemäß den neuen Bestimmungen neu berechnet werden.
- Alle Kürzungen von Leistungen wegen zu großer Wohnung und zu hoher Energiekosten sind rückwirkend zum 1.1.2010 aufzuheben und ebenfalls neu zu berechnen.
- Alle Anträge auf Umzug müssen entsprechend den neuen Bestimmungen bearbeitet werden.
- Die Verwaltung ist aufgefordert, die Änderungen in ihren Verwaltungsrichtlinien umzusetzen und die Betroffenen schnellstens zu informieren.
Die Fraktion DIE LINKE wird über die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Betroffenen eigenständig über die ab dem 1.1.2010 geltenden neuen Wohnraumnutzungsbestimmungen informieren.
Mit freundlichen Grüßen für die Fraktion
Helmut Schaper
Brief an die ARGE: Wohnraumnutzungsbestimmungen
Hallo Herr Müller!
Die Landesregierung NRW hat die Wohnraumnutzungsbestimmungen zum 1.1.2010 geändert.
Die Änderung hat Auswirkungen auf die angemessenen Wohnraumgröße und die Kosten der Unterkunft. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach es bisher versäumt, die Änderungen unverzüglich in Verwaltungsrichtlinien umzusetzen.
Um zu vermeiden, dass dieses Versäumnis auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird, halten wir es für notwendig, dass Sie die MitarbeiterInnen der ARGE anweisen, alle Umzugsaufforderungen wegen nicht angemessener Wohnungsgröße bzw. Wohnungsmieten sofort zu stoppen und gemäß den neuen Wohnraumnutzungsbestimmungen zu überprüfen. Das gleiche gilt für die Kürzung der Energiekosten.
Es ist nicht hinzunehmen, dass durch ein Verwaltungsversäumnis den LeistungebezieherInnen materielle Nachteile entstehen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen.
Helmut Schaper