DIE LINKE weist auf ein aktuelles Urteil des Sozialgericht in Karlsruhe hin, nach dem der von der Bundesregierung geplante Corona-Zuschuss von 150 Euro für Hartz-IV Beziehende zu gering und somit verfassungswidrig ist. Gerügt wird neben der Höhe auch der Auszahlungszeitraum, denn das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai rückwirkend gedeckt werden.
„Die Regierung hatte sich nach Langem Ringen auf ein Almosen geeinigt“, stellt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz fest, „Das Gericht schließt sich nun aber der Forderung verschiedener Sozialverbände an, nach der eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat nötig ist. Der Mehrbedarf ergibt sich aus Masken, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhen usw. Das Urteil ist eine Klatsche für die Bundesregierung. Die Betroffenen sollten nun aber nicht warten, bis die Schuldigen ihren eigenen Fehler beheben, sondern selbst aktiv werden.“
Die Linksfraktion stellt klar, dass das Urteil zwar rechtskräftig und bindend für die Beteiligten ist, jedoch ist das in diesem Fall nur die klagende Mutter und ihr zuständiges Jobcenter. Eine allgemeine Wirkung hat das Urteil nicht und ähnliche Verfahren könnten anders aus gehen. Deswegen rät Schultz allen Beziehenden von Transferleistungen im ersten Schritt mit Verweis auf den Beschluss beim Jobcenter einen eigenen Antrag einzureichen. Einen Formulierungsvorschlag stellt DIE LINKE mit dieser Pressemitteilung und auf ihrer Webseite bereit. Je nach Reaktion des Jobcenter und der weiteren Entwicklung müssen nach Ansicht der Linken dann nächste Schritte folgen, auf jeden Fall sollte nach einer ersten Ablehnung ein formloser Widerspruch erfolgen. Erst nach dessen erneuter Ablehnung könne über eine Klage nachgedacht werden.
„Sicher ist, dass auch Menschen mit geringem Einkommen in der Pandemie gleichberechtigten Zugang zu Hygieneprodukten erhalten müssen. Und zweifelsfrei ist dies ein Mehrbedarf, der im sowieso viel zu schmal bemessenen Hartz-IV-Regelsatz nicht vorgesehen ist“, endet Schultz, „Wünschenswert wäre, wenn Land und Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür sorgen, dass Betroffene automatisiert entsprechende Aufschläge erhalten. Damit ist aber nicht so schnell zu rechnen und so bleibt nur der individuelle Antrag, der dann auch bei Behörden unnötig Kapazitäten bindet.“
Formulierungsvorschlag Antrag Jobcenter auf Mehrbedarf:
"Hiermit beantrage ich die Beihilfe für den unabweisbaren Mehrbedarf durch die Coronakrise in Höhe von 100€ ab 1/2021. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe; S12 AS 711/21 ER vom 24.03.2021. Mir entstehen Kosten für Masken, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, die nicht durch den Regelsatz gedeckt sind. Die kostenlos zugesandte Masken und die in Aussicht gestellten 150€ mit der Zahlung für 5/2021 decken nicht meine Mehrausgaben."