30. April 2019   Aktuelles - Sport, Freizeit, Bäder
Sporthallen und Unfälle

Uns erreiche im Frühjahr ein Bericht über einen Sportunfall in dessen Folge der Rettungsdienst nicht mit dem Rettungswagen auf das Gelände kam. Bei unseren Nachforschungen erschien uns nicht in gänze geklärt, ob entweder immer ein städtischer Bediensteter mit voller Schlüsselgewalt vor Ort ist oder alternativ die Vereine alle nötigen Schlüssel haben. Weiter fiel uns dann auf, dass nicht in allen Sporthallen Defibrillatoren vorhanden sind.

Ein Grund für unsere Anfrage "Sporthallen und Unfälle". Die Antwort zur Schlüssel-Situation ist beruhigend, denn demnach ist sicher gestellt, dass der Rettungsdienst bei allen Veranstaltungen mit dem Rettungswagen auf das Gelände kommt. Vereine die dennoch Probleme haben sollten sich auf diese Antwort beziehen. Im Folgenden Anfrage und Antwort im Wortlaut.

Anfrage vom 05.04.2019

Sehr geerter Herr Oberbürgermeister,

durch Zufall haben wir von einem Vorfall an der Dünnerfeld Halle vom 30.3. erfahren. Dort kam es im Rahmen einer Sportveranstaltung zu einem Unfall, so dass ein Krankenwagen gerufen werden musste. Dieser konnte dann nicht auf das Schulgelände fahren, da die Tore verschlossen waren.
Zum Glück ist nichts ernsthaftes passiert, aber das hätte durchaus auch anders ausgehen können.

Unsere Recherchen haben dann ergeben, dass die Tore oftmals nicht nur durch das normale Torschloss im Tor verschlossen sind, sondern zusätzlich durch ein Vorhängeschloss auf der Innenseite. Viele Vereine, aber wohl nicht alle, haben für die Torschlösser einen Schlüssel, jedoch nicht für die Vorhängeschlösser. Hausmeister sind am Wochenende oftmals nicht vor Ort, sondern müssten von den Vereinen "gebucht" und bezahlt werden. Die Feuerwehr hat angeblich Schlüssel für beide Schlösser, dies konnten wir aber nicht gesichert herausfinden. Die Rettungswagen, wengleich über die Notrufnummer 112 gerufen, haben jedoch offensichtlich gar keinen Schlüssel.

Die geschilderte Situation scheint bei mehreren Hallen so vorzuliegen, scheint also kein Problem der Dünnerfeldhalle zu sein. Wir sehen darin ein massives Problem. Aus unser Sicht muss es Rettungsfahrzeugen jederzeit möglich sein an die Sporthallen heran zu kommen.

Aus diesem Grund fragen wir, ob unsere Beobachtungen ganz oder in Teilen richtig sind?
Wie gedenkt die Stadt Abhilfe zu schaffen, so dass die Rettungswagen jederzeit bei Veranstaltungen an die Sporthallen herankommen?

Im weiteren ist uns bei den verschiedenen Begehungen aufgefallen, dass nicht in allen Sporthallen Defibrillatoren hängen. Offensichtlich haben nur Hallen in denen Ligabetrieb stattfindet Defibrillatoren.

Aus diesem Grund fragen wir, in welchen Hallen hängen keine Defibrillatoren und aus welchem Grund nicht? Gedenkt die Stadt hier Abhilfe zu schaffen?

Abschließend ergibt sich daraus auch die Haftungsfrage. Kommt es zu Personenschäden, weil Rettungswagen nicht zeitnah an die Halle kommen oder weil es an einem Defibrillator fehlt, wer haftet? Die Vereine? Die Stadt?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort vom 30.04.2019:

Sehr geehrter Herr Schultz,

Ihre Frage, ob Ihre Beobachtungen ganz oder in Teilen richtig sind, darf ich verneinen. Sie sind im Wesentlichen falsch.

Grundsätzlich darf ich festhalten, dass bei Sportveranstaltungen Hausmeister von Vereinen nicht gebucht und erst recht nicht bezahlt werden müssen. In den Fällen, in denen Veranstaltungen außerhalb der Dienstzeiten von Hausmeistern und Hallenwarten stattfinden, haben die Vereine Schlüsselgewalt. Diese bezieht sich auch auf die Zugänge zu den Schulhöfen.

Bei der von Ihnen angesprochenen Veranstaltung am 30.03.2019 war eine städtische Dienstkraft im Einsatz. Sie wurde vom Veranstalter nicht über den Notruf informiert und wäre jederzeit in der Lage gewesen, den Rettungsdienst auf den Schulhof zu lassen. Das wäre dann über die Zufahrt vom Loosenweg her erfolgt, denn das Tor an der Nespeler Str. war an diesem Tag wegen einer kurz zuvor erfolgten Sachbeschädigung nicht gangbar zu machen. Nach Aussage des Rettungsdienstes der Feuerwehr war der Einsatz trotz dieser Tatsache unproblematisch.

Da es keine Verpflichtung zum Vorhalten von Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden gibt, kann hier auch kein Haftungstatbestand konstruiert werden. Vor diesem Hintergrund werden solche Hilfsmittel nur in den drei Sportstätten vorgehalten, in denen bei jeder Veranstaltung städtisches Personal anwesend ist (Jahnhalle, Krahnendonkhalle, Grenzlandstadion). Nur an diesen drei Orten kann sichergestellt werden, dass die Geräte dauernd einsatzbereit sind.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Gert Fischer

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