In der Vergangenheit wurde eine Prioritätenliste der Sportplätze nach Notwendigkeit für Sanierungs-maßnahmen aufgestellt. Von dieser Liste hatte es zwei Abweichungen gegeben, weil Vereine bereit waren, die Sanierung des eigenen Sportplatzes mit einem Eigenanteil voran zu treiben. Dieses Prinzip "Geld vor Notwendigkeit" soll nun nach Vorlage 362/VIII der Verwaltung feste Regeln bekommen und somit weiter vorangetrieben werden. Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Mönchengladbach lehnt das entschieden ab. Dazu erklärt Torben Schultz, sachkundiger Bürger im Sportausschuss:
"Wir sehen in den Investitionen in den Sport eine Pflichtaufgabe der Stadt. Nicht nur, dass ein gutes Angebot eine Stadt lebens- und liebenswerter macht, die Vereine holen die Jugend von der Straße und fördern die Gesundheit der BürgerInnen. So ist jede Ausgabe im Bereich Sport auch gleichzeitig eine Einsparung an sonst anfallenden Kosten der Jugendhilfe und anderen Bereichen.
Vereine, die aufgrund ihrer Stadtteil- oder ihrer Mitgliederstruktur finanziell schlechter gestellt sind, also weniger über Mitgliedsbeiträge und Drittmittel von Sponsoren zur Verfügung haben, werden es sich nicht leisten können, das Bieten um einen Top-Platz auf der Prioritätenliste mit zu machen.
Plötzlich entscheidet nicht mehr die Notwendigkeit zur Sanierung, sondern wer Geld hat, bekommt auch noch was oben drauf.
Aber genau dieses Prinzip sollte die Stadt ablehnen, denn auch viele Fördermittel des Landes sind an einen solchen Eigenanteil der Kommune gebunden. Deswegen sollte doch gerade Mönchengladbach wissen, wie schwer es ist, das Geld aufzubringen, wenn die Not gerade am größten ist.
Und der Glaube, auf diesem Weg den Etat der Stadt um den 25%igen Eigenanteil der Vereine zu entlasten, ist ein trügerischer. Wo jetzt die Notwendigkeit zur Sanierung gegeben ist, werden die Kosten mit jedem Heraus- zögern größer. Am Ende droht gar eine totale Verrottung, die nur durch einen teureren Neubau beseitigt werden kann. Auch drohen Mehrausgaben im Bereich Gesundheit und Jugendhilfe, wenn einzelne Vereine aufgrund geschobener Sanierung ihre Angebote nicht aufrechterhalten können.
Die Gelder der Vereine sind in die eigentliche Arbeit zu stecken und dürfen nicht missbraucht werden, um die Infrastruktur der Stadt zu finanzieren. Sanierungsbedarf muss eine Sachentscheidung bleiben und darf nicht erkauft werden."