Das riecht nach Arbeit – die Antwort auf unsere kürzlich gestellte Anfrage zum Thema Mikroplastik im Abwasser ist eingetroffen. Seitens der Stadt scheint man sich da momentan eher passiv bzw. abwartend zu verhalten. Wir werden uns nun erst mal eingehend mit den empfohlenen Publikationen (siehe Links am Ende) befassen und danach sehen, ob sich aus dem Passiven nicht was Aktives machen lässt.
Beantwortung der Verwaltung:
Im Nachfolgenden beantworte ich Ihnen gerne Ihre Anfrage vom 12.05.2018 zum Thema „Abwassersatzung und Mikroplastik“ entsprechend meines derzeitigen Kenntnisstandes:
1. a) Finden in der Kläranlage Mönchengladbach diesbezüglich (Mikroplastik) Messungen statt und konnten schon Ablagerungen von Mikroplastikpartikeln im Abwasser festgestellt werden?
Der für den Betrieb der Kläranlage Neuwerk in Mönchengladbach zuständige Niersverband führt bislang keine Untersuchungen zum Mikroplastik im Abwasser durch. Dies hat den Hintergrund, dass es derzeit keine allgemein anerkannten Untersuchungsmethoden für Mikroplastik gibt. Sowohl bei der Probennahme und -aufbereitung als auch in der quantitativen und qualitativen Analyse unterscheiden sich die Herangehensweisen erheblich. Eine Vergleichbarkeit der veröffentlichten Studien ist kaum gegeben. Somit ist eine Bewertung der Ergebnisse schwierig. Insbesondere Probenahme, Probenaufbereitung und Detektion müssen aufeinander abgestimmt sein, um verwertbare Ergebnisse zu produzieren. Der Niersverband steht dazu im Austausch mit anderen Wasserverbänden und der Fachöffentlichkeit.
1. b) Ist die Kläranlage Mönchengladbach technisch gerüstet, um Mikroplastikpartikel aus dem Abwasser weitestgehend herauszufiltern, wie es offensichtlich die Kläranlage Oldenburg laut dem unten verlinkten Artikel (https://www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article133807978/Mikroplastik-im-Abwasser-ueberfordert-Klaeranlagen.html) kann?
Die Kläranlage Neuwerk verfügt über keine weitergehende Verfahrenstechnik zur Entfernung von Mikroplastik. In diversen Untersuchen, u.a. des Umweltbundeamtes, konnte allerdings gezeigt werden, dass durch die auf der Kläranlage bereits vorhandene mechanische Reinigung und durch den Abzug von Klärschlamm eine Reduzierung von Mikroplastik im Abwasserstrom erreicht werden kann. Das bei der mechanischen Reinigung anfallende Rechengut sowie der abgezogene Klärschlamm werden beim Niersverband thermisch behandelt. Der darin enthaltene Anteil von Mikroplastik wird damit mitverbrannt.
2. a) Was wird seitens der Stadt unternommen um § 4 Absatz 2a der Entwässerungssatzung gerecht zu werden?
Der § 4 Absatz 2a der Entwässerungssatzung der Stadt Mönchengladbach lautet:
„In die Abwasseranlage dürfen insbesondere nicht eingeleitet werden: Stoffe - auch in zerkleinertem Zustand -, die die Leitungen verstopfen, verkleben oder Ablagerungen oder Verkrustungen hervorrufen können, z. B. Schutt, Sand, Asche, Schlacke, Kehricht, Glas, Kunststoffe, grobes Papier, Zellstoffe, Textilien, Mist, Schlacht- und Küchenabfälle, Schlempe, Trester und hefehaltige Rückstände, Schlamm, Haut- und Lederabfälle;“
Zunächst ist festzustellen, dass die aufgeführte Regelung kein Einleitungsverbot von Mikroplastik in die städtische Abwasseranlage auslöst. Es geht hier vielmehr darum, dass keine Stoffe in die Abwasseranlage eingeleitet werden, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlage durch Verstopfung, Verklebung oder durch Ablagerung nachteilig beeinflussen. Bei der Einleitung von Mikroplastikpartikeln mit einem Durchmesser vom 0,001 - 5 mm sind keine nachteiligen Einflüsse auf den Betrieb der Abwasseranlage zu erwarten. Weitergehend ist festzuhalten, dass das Kanalnetz in Mönchengladbach von der NEW AG im Auftrag der Stadt Mönchengladbach regelmäßig gemäß den gesetzlichen Vorgaben überwacht wird. Werden bspw. Verstopfungen im Kanal festgesellt, wird versucht den Verursacher zu ermitteln und die Kosten der Beseitigung vom Verursacher einzufordern.
2. b) Welchen rechtlichen Spielraum (z.B. Verkaufsverbote, Warnhinweise: In MG verboten, Klagen gegen Hersteller) hat die Stadt, um ihre Entwässerungssatzung diesbezüglich vollumfänglich durchzusetzen?
Auch an dieser Stelle ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Regelungen der Entwässerungssatzung derzeit kein grundsätzliches Einleitungsverbotsverbot von Mikroplastik in die städtische Abwasseranlage bedingen. In die öffentliche Abwasseranlage dürfen zwar keine Stoffe und Abwässer eingeleitet werden, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe sich schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer auswirken können. Allerdings ist der Nachweis, dass sich eine konkrete Einleitung von Mikroplastik schädlich auf Umwelt und Gewässer auswirkt, aufgrund fehlender allgemein anerkannter Definition, Probennahme, Analytik und Grenzwerte für Mikroplastik voraussichtlich nicht zu leisten.
Darüber hinausgehend kann angenommen werden, dass die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen (Verkaufsverbote, Warnhinweise: In Mönchengladbach verboten, Klagen gegen Hersteller) auf Grundlage der städtischen Entwässerungssatzung nicht wirksam werden würden, solange es keine übergeordneten gesetzlichen Regelungen bzgl. Mikroplastik in der Umwelt gibt. Bislang gibt es nicht einmal eine eindeutige Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Mikroplastik beinhalten. Die Kennzeichnungspflicht ist aber Grundlage für den Vollzug von Verboten.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass vorangehend die gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen zum Umgang mit Mikroplastik geschaffen werden müssten, um auch in der städtischen Entwässerungssatzung auf das Thema Mikroplastik eingehen zu können.
Abschließend möchte ich Sie auf weitergehende Informationen zum Thema „Umweltbelastungen durch Mikroplastik“ hinweisen:
Die Publikation des Umweltbundesamtes mit dem Titel „Mikroplastik: Entwicklung eines Umweltbewertungskonzeptes“ finden Sie im Internet auf der Seite des Umweltbundesamtes unter dem nachfolgenden Link:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/mikroplastik-entwicklung-eines
Den Abschlussbericht des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) zu dem Projekt „Mikroplastik in ausgewählten Kläranlagen des OOWV in Niedersachen“ finden auf der Seite des Wasserverbandes unter dem nachfolgenden Link:
https://www.oowv.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Abschlussbericht_Mikroplastik_in_Klaeranlagen-3.pdf