Schon seit 2014 ist das Problem verwilderter Hauskatzen in Mönchengladbach bekannt, seit Corona und den explodierenden Preisen verschlimmert es sich aber drastisch. Nun kommt noch die erstmals seit 20 Jahren angepasste Gebührenordnung für Tierärzte oben drauf und die ehrenamtlich arbeitenden Tierschutzvereine verzweifeln. Dabei gab es im letzten Jahr konstruktive Gespräche zwischen eben diesen Vereinen, der Verwaltung und politischen Vertreter*innen und es zeichnete sich ein Kompromiss für den gerade laufenden Ratszug ab. „Nachdem wir nun aber schon die Fristen für die Fachausschüsse verpasst haben und erneut vertröstet wurden, rennt uns die Zeit davon“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der Linken, Torben Schultz, „Deswegen haben wir nun alleine einen Antrag eingereicht um noch Hauptausschuss und Rat zu erreichen, bleiben aber Gesprächs- und Kompromissbereit.“
DIE LINKE setzt bei ihrem Antrag auf die positiven Erfahrungen anderer Kreise, so können Kosten, Wirkung und Durchsetzbarkeit optimal abgeschätzt werden. Weiter entsteht nach Ansicht der Linken für die Verwaltung kaum Arbeit, da sie nahezu komplett beim Rhein-Erft-Kreis „abschreiben“ soll. Durch die beantragte Katzenschutzsatzung wird eine Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen (sog. Freigänger ) im Stadtgebiet eingeführt. Reine Hauskatzen ohne Freigang sind nicht betroffen.
Nötig wird diese Maßnahme den Linken zufolge, weil die wildlebenden Katzen im Stadtgebiet vermehrt an Infektionskrankheiten, Parasiten, Verletzungen oder chronischen Erkrankungen leiden. Diese lassen sich darauf zurückführen, dass die Anzahl freilebender Katzen zu groß ist und stetig anwächst, wodurch sich Krankheiten schneller verbreiten und Verletzungen durch Rangkämpfe oder das Ausweichen in ungeeignete Gelände entstehen. Für die Linksfraktion ist die Kastration ist ein geeignetes Mittel die Zahl der Katzen, die wild leben, langfristig zu verkleinern und den wild lebenden Katzen dadurch ein besseres und gesünderes Leben zu ermöglichen. Schultz betont, dass die von den Vereinen erhobenen und von der Verwaltung ausgewerteten Zahlen einen solchen Eingriff auch rechtssicher ermöglichen: „782 Katzen wurden innerhalb eines Jahres im Stadtgebiet eingefangen und nur 4,8% dieser Tiere konnten einem*einer Halter*in zugeordnet werden. So wurden auf Kosten der Vereine 611 Katzen kastriert. Bedenklich ist, dass ca. 1/3 der Katzen erheblich erkrankt waren (24%) oder gar kurz danach verstorben sind (6,8%). Dabei spielten jedoch die Corona und Kriegsauswirkungen noch kaum eine Rolle, wir müssen also womöglich mit einer Verdopplung der Zahlen rechnen.“
Die Umweltpolitische Sprecherin Sabine Cremer erklärt: „Es ist zu beachten, dass es sich bei den durch die Satzung betroffenen Katzen um verwilderte Haustiere handelt, also nicht um echte Wildkatzen, die einem anderen Schutz unterliegen. Die zu kastrierenden Katzen sind also als durch den Menschen eingeschleppte Prädatoren (Räuber, Beutegreifer, Fressfeind) zu betrachten. So ist eine Reduzierung der wildlebenden Hauskatzen auch zum Schutz der heimischen Fauna nötig. Katzenschutz ist also auch Naturschutz.“
DIE LINKE sieht die Politik in der Pflicht nun schnell zu handeln, denn durch die Katzenschutzverordnung im Zusammenspiel mit der vorgeschlagenen Mustervereinbarung werden die Vereine künftig das zuständige Kreisveterinäramt unterstützen. Sie werden berechtigt, freilebende bzw. freilaufende Katzen zu fangen und vorübergehend in Obhut zu nehmen, um sie kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Zudem erhalten sie Unterstützung durch die Verwaltung, wenn zum Einfangen wilder Katzen z.B. private Grundstücke betreten werden müssen. „Nur so erhalten die Vereine mehr Rechtssicherheit und finanzielle Unterstützung für ihre Tätigkeit. Wenn wir nichts tun verlieren wir diese Ehrenamtlichen und zahlen schon nächstes Jahr für einen unwirksamen Schutz mehr“, endet Schultz und hofft noch auf eine Einigung mit den anderen Fraktionen.
Den Antrag mit ausführlicher Begründung gibt es hier.
Hier gibt es die Anlagen "Evaluation", "Katzenschutzverordnung Rhein-Erft" und "Mustervereinbarung".