25. Juli 2019   Aktuelles - Allgemeines
Grüne, Linke und FDP fordern weitere Einsicht in die Akten zur widerrechtlichen Beteiligung der NEW an der Share2Drive GmbH

Zur Aufklärung der undurchsichtigen Vorgänge im Zusammenhang mit dem 2,5 Millionen Euro teuren, widerrechtlichen Engagement der NEW bei der Share2Drive GmbH haben die Oppositionsfraktionen im Rat beim Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach Akteneinsicht beantragt. Jetzt erhielten FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dazu eine vom Städtischen Rechtsamt erarbeitete Stellungnahme, die Stadtdirektor Bonin in Vertretung des Oberbürgermeisters übermittelte.

Das Rechtsamt gelangt darin zu der Auffassung, dass das verbriefte Recht der Fraktionen auf Akteneinsicht nicht den Einblick in das Protokoll der Aufsichtsratssitzung der NEW AG vom 07.06.2019 umfasse.

„Das ist sehr bedauerlich, vermutlich aber nicht anfechtbar“, sagt Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Grünen, dazu, „Laut Medien war bei der entsprechenden Beschlussfassung des Aufsichtsrats der Passus, der den Beschluss unter den Vorbehalt der Zustimmung der Räte und der Bestätigung der Bezirksregierung stellt, auf Vorschlag eines Aufsichtsratsmitglieds aus der Beschlussvorlage gestrichen worden. Ob dieser Vorschlag von einem der vom Rat der Stadt entsandten Aufsichtsratsmitglieder Schlegelmilch oder Heinrichs gemacht wurde, werden wir so erst einmal nicht erfahren. Beide wollten dazu im Rat auch keine präzise Antwort geben“

Das Rechtsamt der Stadt vertritt darüber hinaus aber auch die Auffassung, dass das beantragte Akteneinsichtsrecht auch keinerlei Einblick in die zur Beteiligung an der share2drive zwischen der Stadt und der NEW geführten Korrespondenz gestatte.

„Diese Bewertung ist inakzeptabel für uns,“ erklärt der Fraktionsvorsitzende der Linken, Torben Schultz, „FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben deshalb einen Münsteraner Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der Stadt Mönchengladbach beauftragt.“

In einem ersten Schritt hat Rechtsanwalt Wilhelm Acherpöhler nun den ablehnenden Bescheid der Stadt beanstandet und um erneute Prüfung bis zum 13.08.2019 gebeten. Sollte die Stadtverwaltung dem erneuten Begehren nicht stattgeben, planen die Fraktionen dazu Organklage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu erheben.

„Die Beteiligung der NEW AG verstößt gegen geltendes Recht – das führt die Bezirksregierung in ihrem Schreiben vom 28.01.19 wörtlich aus. Das ist kein Kavaliersdelikt! Für politische Konsequenzen ist jetzt notwendig, hier den oder die verantwortlichen Personen auszumachen. Deshalb ist ein größtmöglicher Einblick in den Vorgang geboten“, erklärt die Fraktionsvorsitzende der FDP Nicole Finger.

Die drei Fraktionsvorsitzenden appellieren außerdem an alle Aufsichtsratsmitglieder der NEW AG, einstimmig und in Absprache mit den Gesellschaftern freiwillig Einblick in die Abläufe zur Beteiligung der NEW AG an der share2drive zu geben.


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