Die rechtswidrige Beteiligung der NEW an der Entwicklung des E-Auto SVEN der share2drive hat in den letzten Jahren immer wieder Wellen geschlagen und die Stadt sicher 1,7 Mio. Euro gekostet. Nun war es seit fast einem Jahr Still um den Fall, weil ein Rechtsgutachten ausstand. Dies liegt nun der Verwaltung vor, sollte aber nur im nicht öffentlichen Teil des Rates behandelt werden. Seit dem die Fraktionen am 14.4. davon Kenntnis erhielten drängte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Torben Schultz, auf eine öffentliche Behandlung. Mit Schreiben vom 30.4. beendete Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) die Diskussion, sein einziges entgegenkommen war, dass aufgrund des Umfanges des Gutachten die Beratung bereits im Hauptausschuss beginnt, die nicht Öffentlichkeit jedoch beibehalten wird. Schultz appelliert nun an die anderen Fraktionen dem Linken Antrag auf öffentliche Behandlung zuzustimmen: „Justitia hat die Augen verbunden um ohne Ansehen der Angeklagten Recht zu sprechen. Dies Prinzip nun umzudrehen und der Bevölkerung die Augen zu verbinden entspricht nicht unseren demokratischen Werten. Die Politik muss bei der Aufklärung auf höchste Transparenz setzen um weiteren Schaden von unserer Stadt abzuwenden.“
Schultz, der den Fall im Oktober 2018 überhaupt erst ins Rollen brachte, zeigt sich enttäuscht, aber keineswegs verwundert, dass der von Anfang an in die Affäre involvierte damalige SPD Fraktionsvorsitzende und heutige Oberbürgermeister Heinrichs die intransparente Linie seines Vorgängers fort setzt: „Die von mir eingeschaltete Bezirksregierung deutete schon in ihrem ersten Schreiben an, dass neben der von mir beanstandeten Umsetzung vor Beschluss (§ 108 GO NRW) und Genehmigung der Bezirksregierung (§ 115 GO NRW) noch die materiell-rechtliche Voraussetzungen (§§ 107 GO NRW) nicht gegeben waren. Davon erfuhren die Fraktionen aber erst durch die Medien Ende Juni 2019[1]. Es folgte weiteres Schweigen und Verzögern aller Beteiligten, dass darin endete, dass die Rechtswirksamkeit einer von der damaligen Opposition gewonnenen Klage bis zur Kommunalwahl 2020 hinausgezögert wurde, so dass mit dem Mandat der Klagenden auch das Akteneinsichtsrecht erlosch[2].“
Das jetzt vorliegende Gutachten war im Rat in öffentlicher Sitzung beschlossen worden und beinhaltete die Prüfung der Haftung so wie eine gemeindewirtschaftsrechtliche Betrachtung des Falles nach Bundesländern[3]. Um die nicht Öffentlichkeit des ganzen Gutachtens zu begründen, bezog sich die Verwaltung nur auf den ersten Teil der Haftungsprüfung und führte eine vertragliche Klausel mit der beauftragten Kanzlei an, die aber nicht genauer belegt wurde und nach Ansicht der Linken nur das Urheberrecht, nicht aber das Veröffentlichungsrecht des Auftraggebers betreffen kann. Weiter wurden Verschwiegenheitsverpflichtungen der Ratsmitglieder und Persönlichkeitsrechte der Beteiligten genannt. „Auch das können wir nicht gelten lassen, denn die Verschwiegenheitsverpflichtung betrifft die Akteneinsicht einzelner Mandatsträger*innen, nicht aber die Kanzlei oder den Rat als ganzes“, sagt Schultz, „Und die Namen der Beteiligten sind nach Aktienrecht bekannt, ein Aufsichtsrat arbeitet nicht anonym.“
DIE LINKE beantragt nun den Bericht im öffentlichen Teil der Ratssitzung. Detailliert wird in der Begründung Gegenposition zur juristischen Auffassung der Verwaltung genommen. Der Antrag ist hier als PDF abzurufen.
Fußnote(n)/Quelle(n):
1: PM „NEW & SVEN: Rechtswidriges Investment aufklären – vollumfänglich!“ und PM „Erste Konsequenz aus #SVENgate gefordert“.
2: PM „NEW-Affäre um E-Auto SVEN geht in die nächste Runde“
3: Antrag der Opposition mit dem Verweis auf die geänderte Beschlussfassung in der Niederschrift und die Niederschrift mit der Beschlussfassung.