Der Rat der Stadt Münster hat gestern (11.12.2024) mehrheitlich entschieden, dass die Stadt die "Opt-Out-Regelung" nutzen wird. In Mönchengladbach wurde ein Ähnlicher Antrag gestern abgelehnt, weil alle Stock und Steif behaupteten, sowas könne man ja noch nicht verabschieden, weil das Land ja bisher nur einen Entwurf hätte. In Wahrheit wollte man einfach nicht. Nur LINKE und PARTEI waren für den Antrag zur Ablehnung der Bezahlkarte. Einige Grüne enthielten sich, nachdem der Antrag noch als Kompromiss dahingehend geändert wurde, dass die Verwaltung vor Einfürung erneut Rat / Sozialausschuss befragt.
Interessant dürfte noch sein, dass inzwischen durch "Frag den Staat" dargelegt wurde, wo die Bezahlkarte bewusst gegen Grund- und Datenschutzrechte verstößt.
Rede vom 11.12.2024 gehalten im Rat zu Tagesordnungspunkt 47, dem Antrag der Linken die geplante Opt-Out-Option des Landes zur Bezahlkarte zu nutzen:
Wir haben in der Vorberatung klar gemacht, dass wir uns mit diesem Antrag nicht auf das beziehen, was im Land schon entschieden oder noch offen ist, sondern rein auf die Aussage der Verwaltung aus dem November. Nämlich dass man die Einführung der Bezahlkarte bereits vorbereite.
Unser Antrag zielt nur darauf ab, dass diese Vorbereitungen gestoppt werden und so es die Möglichkeit geben wird, dass die Verwaltung die Bezahlkarte nicht einführt.
Wir haben Kompromisse vorgeschlagen, die wenigstens sicher stellen sollten, dass die Verwaltung nicht ohne erneute Beteiligung des Rates oder zumindest des zuständigen Ausschuss die Karte einführt.
Das alles war nicht gewünscht.
Da wir heute schon unter dem Top Grundsteuer lernen mussten, dass es ihnen allen mehr um Rechtssicherheit denn um politische Gestaltung geht, werde ich heute den Antrag zur Bezahlkarte noch mal anders begründen:
Das Portal "Frag den Staat" hat interne Dokumente veröffentlich die Aufzeigen, dass die Standards der Karte bewusst gegen Grund- und Datenschutzrechte verstößt. Dabei können wir natürlich noch nicht sagen, wie genau die Karte in NRW eingeführt wird, aber wir können sagen, welche grundlegenden Verstöße bundesweit vorkommen.
Dazu sollten wir uns in Erinnerung rufen:
Bereits im November 2023 beschließen Bund und Länder, bundesweit eine Bezahlkarte für Asylsuchende einzuführen.
Ende Januar 2024 legt eine Arbeitsgruppe der Länder die bundesweiten Mindeststandard fest, die gleichzeitig die technischen Anforderungen an den privaten Dienstleister werden.
Im August 2024 nennen die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (nicht als besonders Links bekannt) diese Anforderungen rechtswidrig!
Da sie alles öffentlich nachlesen können und ich die Sitzung nicht gänzlich sprengen will nur zwei Fakten. Als erstes zum eigentlichen Bezahlen:
In den „Mindeststandards“ haben die Länder festgelegt, dass die Nutzung der Karte „auch ohne Gebühren möglich sein muss“. In der Praxis heißt das: Die ersten 20 Zahlungen sind kostenfrei, dann fallen Gebühren an. Insgesamt dürfen 50 Euro pro Monat an Geldautomaten abgehoben werden. Jedes Mal Abheben kostet zwei Euro. Diese Kosten tragen die Asylsuchenden. Sie müssen die Abhebegebühren von den 185 Euro, die ihnen monatlich zustehen, bezahlen.
Dazu stellt die hessische Staatskanzlei fest (kein Parteiorgan der Linken):
Menschen „strukturell“ zu zwingen, Abhebegebühren zu zahlen, sei „nicht verfassungskonform“, da das „derzeitige Leistungsniveau die untere Grenze zur Verfassungskonformität darstellt“. Das heißt, Asylsuchende bekommen bereits so wenig Geld, dass sie gerade ihre Existenz sichern können, weshalb ihnen nicht noch mehr genommen werden darf.
Dazu wird auch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen.
Doch ab von der Rechtsfrage, führen sie sich vor Augen was dies in der Praxis für die Betroffenen heißt:
Gezahlt werden kann mit der Bezahlkarte nur dort, wo Visa als Zahlungsdienstleister und Debitkarten akzeptiert wird. In der Praxis fallen dadurch viele günstige Einkaufsmöglichkeiten weg, wie Flohmärkte, karitative Einrichtungen oder der Kiosk um die Ecke.
Nun zum zweiten, der Grund für die Einführung ist nicht die Vereinfachung, dass konnten wir schon im Januar von unser Verwaltung hören. Es geht darum „Anreize für illegale Migration“ zu senken.
Das politische Ziel, Asylsuchende davon abzuhalten, nach Deutschland zu kommen, wird die Bezahlkarte allerdings verfehlen. Das sagt unter anderem der wissenschaftliche Dienst des Bundestages (wieder keine Linksgrün Versiffte Organisation).
Sozialleistungen sind kein „Pull-Faktor“!
Sie sind nicht der Grund, warum Menschen die lebensgefährliche Flucht auf sich nehmen.
Niemand verlässt gerne seine Heimat, außer der Fernsehsender Vox ist dabei, dann nennt sich das Goodbye Deutschland.
Und auch dass häufig Geld aus den Sozialleistungen in die Herkunftsländer geschickt wird, widerlegte erst letzte Woche die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW – und nein, auch das ist keine Linksradikale Organisation).
Also zusammenfassend:
Lesen sie auf Frag den Staat nach: Rechtlich ist die Karte nicht zu halten.
Schauen sie sich die Studien an: Die Karte löst keine Probleme.
Glauben sie unser Verwaltung: Die Karte schafft nur Verwaltungs- und Mehraufwand.
Lassen sie uns heute im Rahmen unser politischen Möglichkeiten die Karte stoppen.
Weiterführende Informationen zur Angesprochenen "Frag den Staat" veröffentlichung gibt es hier:
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2024/12/alles-fur-eine-karte-asylsuchende-bezahlkarte/
Eine vorherige Pressemitteilung gibt es hier:
http://www.linksfraktion-mg.de/home/ausschuesse/sozialausschuss/1005-bezahlkarte