Mehrere MönchengladbacherInnen fuhren am Samstag, dem 17.09.2011, mit „ihrem“ Sozialticket quer durch die Stadt. Mit der Aktion, bei der auch Mitglieder der Ratsfraktion der Partei DIE LINKE dabei waren, sollte für ein 15 Euro Sozialticket geworben werden. Und somit wurde auch klar Position gegen die 30 Euro Mogelpackung bezogen, die derzeit NRW-weit diskutiert wird.
Weiterlesen...Absurde Regelung um Ausweisgebühren auf Kosten der Hartz IV Empfänger
Seit dem 01.06.2011 müssen EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II auch hier in Mönchengladbach nun die Gebühren für die Beantragung und Ausstellung eines Personalausweises selber aufbringen. Bisher wurden die Kosten erstattet, da es im Regelsatz keinen Posten für diese Kosten gab. Dies hat die Bundesregierung auf skandalöse Weise geändert und dabei zugleich die 5 € Erhöhung als Nebelkerze enttarnt. Beschlossen wurde nun nämlich, das in der 5 € Erhöhung anteilig 0,25 € für die Kosten des Personalausweises enthalten sein sollen.
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Stellungnahme von Rolf Flören, ehemaliger Ratsherr und Mitglied der Partei DIE LINKE, zum Einsatz des mobilen Jugendbusses im Zusammenhang mit der Freizeitsituation von Kindern und Jugendlichen in Odenkirchen:
Mit Erstaunen konnte ich einer städtischen Pressemitteilung entnehmen, dass im Bereich Volksgarten der mobile Jugendtreff des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie eingesetzt wird und für ein "abwechslungsreiches Programm" zur Verfügung steht. Für die Kinder und Jugendlichen dort im Volksgarten eine tolle Sache. Ärgerlich ist, dass der gleiche Bus seit Januar den Kindern und Jugendlichen im Bereich "Zur Burgmühle" in Odenkirchen vorenthalten wird.
Weiterlesen...SPD spielt falsch: Sozialticket Verbot für Nothaushaltskommunen existiert nicht!
Die von der SPD-Ratsfraktion immer wieder aufgestellte Behauptung, dass ein vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) beschlossenes 29,90 Euro Sozialticket in Nothaushaltkommune nicht eingeführt werden darf, ist schlichtweg falsch. Deswegen wundert sich DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt, warum auf Seiten der SPD eine solche Einführung eines Sozialtickets in Mönchengladbach mit genau dieser Begründung abgelehnt wird.
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In vielen Elternhäusern wird jedes Jahr zu Schulende darüber diskutiert, auf welche weiter führenden Schule denn die Kinder gehen sollen, wenn ein solcher Wechsel ansteht. So entscheiden sich dann Eltern in freier Wahl für die Schule, die sie am geeignetsten für ihren Nachwuchs empfinden. Dieses Vorgehen mit der Berücksichtigung des Willens der Kinder sollte eigentlich normal sein. Es sei denn, die Eltern, oder in diesem Fall die alleinerziehende Mutter, beziehen Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SBG II. In diesem Fall kann die Mutter nicht wie gewünscht ihr Kind an der Schule ihrer Wahl anmelden.
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